Übertrittsverfahren
Übertritt GYM1 des Gymnasiums
Der Übertritt GYM1 ist wie folgt geregelt:
- Beurteilt werden im 1. Semester der 8. Klasse die Fächer D, F, M, NMG (RZG, NT). Jedes Fach wird sowohl in der Sachkompetenz als auch in der methodischen und personalen Kompetenz beurteilt. Von den 8 daraus resultierenden Beurteilungen müssen mindestens 6 "empfohlen" sein.
- im Spätherbst können sich die Schülerinnen und Schülern an Workshops genauer über die verschiedenen Schwerpunktfächer orientieren.
- bis zum Dezember müssen die Schülerinnen und Schüler für den Übertritt GYM1 angemeldet werden (in den Spez. Sek Klassen der 8. Klasse erhalten alle automatisch das Anmeldeformular).
- Mitte Januar stellt die Lehrerkonferenz an die Schulleitung Anträge auf Zulassung zum gymnasialen Unterricht.
- Die Schulleitung entscheidet Ende Januar.
- Schülerinnen und Schüler, die die Bedingungen nicht erfüllt haben, können sich bis zum 15. Februar zu einer Prüfung anmelden.
- Die zentrale Prüfung findet anfangs März statt.
- Wer diese besteht, wird anschliessend aufgenommen.